Es kommt immer wieder vor. Ärzte verweigern ihren Patienten die Aushändigung ihres persönlichen Blutbilds. Doch dürfen sie das überhaupt und wie kann man sich wehren? Mehr dazu in diesem Artikel.
Kurzfassung
Ärzte haben nicht das Recht, die Aushändigung von persönlichen Blutbildern zu verweigern. Das gilt im übrigen für die gesamte Krankenakte.
Dürfen Ärzte die Aushändigung verweigern?
Kurz und knapp: Nein! Patienten haben das Recht, ihre Krankenakte einzusehen. Das gilt sowohl für die angefertigten Berichte, als auch für Röntgenbilder und genauso für Blutbilder.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Ärzte ihren Patienten die Aushändigung ihrer eigenen Gesundheitsdokumente verweigern. Das ist nicht rechtens. Richtig ist, dass Ärzte nicht die original Dokumente rausgeben müssen. Der Patient hat aber immer die Möglichkeit, eine Kopie zu erhalten. Gegebenenfalls müssen allerdings die Kopier- und Portokosten übernommen werden.
Was ist, wenn der Arzt das Blutbild nicht aushändigt?
Sollte sich ein Arzt dennoch weigern, die Dokumente der persönlichen Krankenakte als Kopie auszuhändigen, dann ist es ratsam, eine Frist von zwei Wochen einzuräumen. Wird diese Frist überschritten, kann eine Klage auf Einsichtnahme gestellt werden. Verweigert kann die Einsicht nur werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter dem Recht auf Einsicht entgegenstehen.